Vollstreckung eines Haftbefehls im Rahmen einer Personenkontrolle

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Maik Thomaß
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Vollstreckung eines Haftbefehls im Rahmen einer Personenkontrolle

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Vollstreckung eines Haftbefehls im Rahmen einer Personenkontrolle

Waren (ots) - Am 2. August 2017 führten Beamte des Polizeihauptreviers Waren gegen 8:30 Uhr im Rahmen ihrer Streifentätigkeit in der Mecklenburger Straße in Waren eine Personenkontrolle bei einem 25-jährigen Warener durch, da er ihnen aus der polizeilichen Tätigkeit als Betäubungsmittelkonsument bekannt war.

Dabei stellten sie bei dem 25-Jährigen mehrere Gramm Marihuana sowie Bargeld in szenetypischer Stückelung fest. Bei der weiteren Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 25-Jährigen ein Haftbefehl (70 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) vorlag. Aus diesem Grund wurde er vor Ort festgenommen und zur Polizeidienststelle verbracht. Nach der Beschuldigtenvernehmung durch einen Kollegen der Kriminalkommissariatsaußenstelle Waren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde der 25-Jährige in die Justizvollzugsanstalt nach Neubrandenburg verbracht.
Redaktion Maik Thomaß
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