Errichtung und Betrieb einer Hähnchenmastanlage i.V.m. einer Biogasanlage am Standort Karenz, Gemeinde Karenz

Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
Beiträge: 37785
Registriert: 12.04.2016, 14:03
Wohnort: Rostock

Errichtung und Betrieb einer Hähnchenmastanlage i.V.m. einer Biogasanlage am Standort Karenz, Gemeinde Karenz

Ungelesener Beitrag von Maik Thomaß »

Errichtung und Betrieb einer Hähnchenmastanlage i.V.m. einer Biogasanlage am Standort Karenz, Gemeinde Karenz

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 05.09.2017.

Nr.B41/17 | 06.09.2017 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Mit Bescheid vom 29. August 2017 wurde der WPK GmbH & Co. KG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Hähnchenmastanlage i.V.m. einer Biogasanlage erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Auf der Grundlage des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. Nr. 7.1.3.1 Verfahrensart G und E des Anhangs zur Vierten Bundes-Immissionsschutzverordnung (4. BImSchV) wird auf Antrag der

WPK GmbH & Co. KG
Dorfstraße 2
19294 Karenz

vom 12.04.2016 (Posteingang am 17.06.2016), zuletzt ergänzt am 27.03.2017, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Halten von Masthähnchen mit 160.000 Tierplätzen sowie einer Biogasanlage als Nebenanlage mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 773 kW am Standort 19294 Karenz

Landkreis: Ludwigslust-Parchim
Gemeinde: Karenz
Gemarkung: Karenz
Flur: Flur 1
Flurstücke: 283, 285 und 286

erteilt.

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, Widerspruch erhoben werden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung liegt in der Zeit vom 19.09.2017 bis einschließlich 02.10.2017 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Zimmer S 05, 19053 Schwerin, Bleicherufer 13

montags-donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr und
freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Hinweis
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Redaktion Maik Thomaß
Antworten

Zurück zu „LUP 2017“