Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr

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Maik Thomaß
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Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr

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Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr

Neubrandenburg (ots) - Am 21. September 2017 überfuhr gegen 13:35 Uhr eine Regionalbahn, auf der Fahrt von Neubrandenburg nach Neustrelitz im Bereich Neubrandenburg Hinterste Mühle mehrere Hindernisse.
Der oder die Täter hatten einen Baumstamm, von einem neben dem Gleis befindlichen Holzstapel, quer über die Gleise und mehrere Steine auf die Schienen gelegt. Die heranfahrende Regionalbahn erfasste den Baumstamm mit dem Schienenräumer und zertrümmerte diesen. Auch die aufgelegten Schottersteine hat der Zug glücklicher Weise überfahren ohne dass Schlimmeres passiert ist. An der Regionalbahn entstand Schaden, sie konnte aber im Einsatz bleiben. Bahnreisende wurden nicht verletzt. Eine unmittelbar eingeleitete Fahndung nach den Tätern im Nahbereich verlief negativ. Die Stralsunder Bundespolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise. Wer hat Personen in der Zeit von 12:30 - 13:35 Uhr an/in den Gleisen in Neubrandenburg - Hinterste Mühle beobachtet und kann sachdienliche Angaben machen? Hinweise nimmt die Bundespolizeiinspektion Stralsund unter der Rufnummer 03831 / 28432 0 entgegen.Die Bundespolizei warnt vor dem unberechtigten Betreten von Bahnanlagen. Bahnanlagen sind kein Abenteuerspielplatz und ein Verstoß gegen das Betretensverbot ist kein Kavaliersdelikt. Die Gefahren werden nicht nur von Kindern unterschätzt. Die Anhalte- bzw. Bremswege der Züge sind je nach Geschwindigkeit sehr lang. Weiterhin ist die Sogwirkung von vorbeifahrenden Zügen nicht zu unterschätzen. Personen die sich bei Durchfahrt des Zuges zu nah am Gleis aufhalten können mitgerissen werden oder das Gleichgewicht verlieren und sich dabei schwere Verletzungen zuführen. Insbesondere beim Auflegen von Steinen können scharfkantige Splitter unkontrolliert herumfliegen und schwere Verletzungen und Sachschäden verursachen. Das Bereiten von Hindernissen stellt in der Regel den Straftatbestand eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gem. § 315 StGB dar und wird als solches strafrechtlich verfolgt.
Redaktion Maik Thomaß
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