400 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Aufgefallen war der Mann der Bundespolizei bei einer Kontrolle im Seehafen, nachdem dieser kurz zuvor als Mitreisender aus Schweden kommend eingereist war.
Hier konnten die Beamten feststellen, dass er seit 2016 durch die Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit Strafvollstreckungshaftbefehl gesucht wurde.
Der Mann zahlte den geforderten Betrag vor Ort und konnte somit seine Reise fortsetzen.