Angebauter Rasenmähermotor am Fahrrad
| Die Beamten hielten den 37-Jährigen an und stellten fest, dass dieser an ein herkömmliches Damenfahrrad einen Rasenmähermotor montiert hat. Damit ist aus dem Fahrrad ein motorisiertes Fahrzeug geworden, für welches der 37-Jährige keine Fahrerlaubnis und auch keine Betriebserlaubnis hatte. | Die Beamten untersagten dem Altentreptower somit die Weiterfahrt und erstatteten Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Ein durchgeführter Geschwindigkeitstest der Beamten hat ergeben, dass das motorisierte Fahrrad 52 km/h fahren kann. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108770/3918869