Festnahme im Seehafen
Bei einer Kontrolle im Seehafen stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den Mann ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes München aus dem Jahr 2014 vorlag.
Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2013 in sechs Fällen gewerbsmäßige Diebstahlshandlungen im Raum München begangen zu haben.
Die Beamten nahmen den Mann fest und er wird nunmehr dem Haftrichter vorgeführt, der über die Aufrechterhaltung des Haftbefehles entscheidet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/3973253