Änderung einer Windkraftanlage am Standort Barkow
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Nr.B 30/18 | 19.10.2018 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Nr.B 30/18 | 19.10.2018 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hiermit bekannt:
Mit Bescheid vom 5. September 2018 wurde der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Leibnizplatz 1, 18055 Rostock) die Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Windkraftanlage (WKA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird Ihnen, der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG, die Genehmigung für die wesentliche Änderung zum Austausch der genehmigten WKA vom Typ Vesta V126-3.45 MW auf eine WKA des Typs V136-3,6 MW mit einer Narbenhöhe von 132 m am Standort
19395 Barkow, Gemarkung Schlemmin, Flur 2, Flurstück 156
Standortkoordinaten: Rechtswert: 33311481,63
(ETRS 89, Zone33) Hochwert: 5925019,38
erteilt.
Die Genehmigung erstreckt sich auf die wesentliche Änderung zum Austausch der genehmigten WKA vom Typ Vesta V126-3.45 MW auf eine WKA des Typs V136-3,6 MW mit einer Narbenhöhe von 132 m, 136,00 m Rotordurchmesser, Fundamenterhöhung 2 m, 202,00 m Gesamthöhe, 3,6 MW Nennleistung.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin einzulegen.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung liegt in der Zeit vom 30. Oktober 2018 bis einschließlich 13. November 2018 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer 103, 19053 Schwerin, Bleicherufer 13, montags – mittwochs von 7:30 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 7:30 bis 17:00 und freitags von 7:30 bis 13:00 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Hinweis
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als zugestellt.