Videoüberwachung Marienplatz
zur Videoüberwachung auf dem Marienplatz, in der er seinen Antrag beim Schweriner Verwaltungsgericht für erledigt erklärt. Dass der Datenschutzbeauftragte jedoch zu der Auffassung gelangt, die Landespolizei hätte seiner Forderung nachgegeben, überrascht doch sehr, da die Landespolizei lediglich das umgesetzt hat, was im Rahmen des vorläufigen Wirkbetriebes geplant war.
Die Landespolizei hatte bereits mit dem Beginn des sogenannten
Vorläufigen Wirkbetriebs im Dezember immer betont, dass sie im Rahmendieser Erprobung die Anlage so ertüchtigen wird, dass diese dem Stand der auf dem Markt verfügbaren Technik entspricht. In mehreren Gesprächen wurde der Datenschutzbeauftragte über diese Vorhaben in Kenntnis gesetzt und er wurde ständig vollumfänglich über die geplanten Maßnahmen informiert.
Es ist insofern sehr erfreulich, dass der Datenschutzbeauftragte
diese Bemühungen nun anzuerkennen scheint und entgegen vorherigen Verlautbarungen nun offenbar die Rechtsauffassung des Innenministeriums teilt, dass das Datenschutzrecht keine Ende zu Ende Verschlüsselung zwingend fordert, sondern die Verschlüsselung der jeweiligen Übertragungstrecken ausreichend ist, um den Schutz der Daten zu gewährleisten. Somit kann die Videoüberwachung des Marienplatzes in der Landeshauptstadt nahtlos vom vorläufigen Wirkbetrieb in den Wirkbetrieb überführt werden.