LKW-Fahrer verhielt sich richtig
| [b]Überseehafen[/b] (ots) - Ein rumänischer Fahrer eines Lastkraftwagens wurde am Vormittag des 17. März 2019 durch zwei Männer, tadschikischer Nationalität, am Rostocker Überseehafen angesprochen und gefragt, ob dieser die Beiden mit nach Schweden nehmen könne. Nachdem der Fahrer des Lastkraftwagens trotz Drängens der Personen das Ansinnen verneinte, informierte er eine Streife des Bundespolizeireviers Rostock. Bei der anschließenden Kontrolle der beiden Männer durch die Beamten wiesen sie sich jeweils mit einer Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber, die räumlich beschränkt auf den Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Stadt Schwerin ausgestellt waren, aus. Bei einer Durchsuchung der Personen auf der Dienststelle wurde dann weiterhin festgestellt, dass gegen die beiden Männer bereits ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die räumliche Aufenthaltsbeschränkung vorlag. | Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen konnten die Männer ihre Reise Richtung Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf-Horst antreten. Nunmehr erwartet sie ein Strafverfahren wegen des wiederholten Verstoßes gegen die Aufenthaltsbeschränkung. Zusätzlich konnten am vergangenen Wochenende drei weitere Personen, mazedonischer, eritreischer und syrischer Nationalität, festgestellt werden, die ohne einen gültigen Reisepass reisten bzw. ihren Aufenthaltszeitraum im Schengen Gebiet überschritten hatten. Diese Personen wurden wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz beanzeigt und bei einer Person eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro verhängt. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/4220662