Änderung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Plau am See

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Maik Thomaß
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Änderung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Plau am See

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Änderung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Plau am See

Bekanntmachung nach § 27a Abs. 1 VwVfG M-V
Nr.B 38/19 | 23.10.2019 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Parchim-Lübz (WAZV) hat aufgrund des § 51 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254), die Änderung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Plau am See beantragt.



Vor der Entscheidung der Festsetzung ist gemäß § 122 Absatz 3 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228) ein Anhörungsverfahren im Sinne des § 73 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz-VwVfG M-V) in der Fassung vom 01. September 2014 (GVOBl. M-V S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02. Mai 2019 (GVOBl. M-V S. 158) durchzuführen, in dem das StALU Westmecklenburg gemäß § 107 Absatz 4 Satz 2 Buchstabe a LWaG M-V die Anhörungsbehörde ist.



Der Entwurf der Rechtsverordnung, die Erläuterungen sowie die Detailkarten können in der Zeit vom



01. November 2019 bis 02. Dezember 2019



im Bauamt des Amtes Plau am See, Markt 2, 19395 Plau am See

montags 09:00 – 12:00 Uhr

dienstags 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

donnerstags 09:00 – 12:00 Uhr

freitags 09:00 – 12:00 Uhr



im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13,

19053 Schwerin im 4. OG Zimmer 412/413

montags 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

dienstags 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

mittwochs 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

donnerstags 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

freitags 09:00 - 12:00 Uhr



und zusätzlich im Internet unter der Adresse http://www.stalu-mv.de/wm/ à Unterpunkt Presse/Bekanntmachungen eingesehen werden.



Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan beim Amt Plau am See oder beim StALU Westmecklenburg erheben. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung einzulegen, können Stellungnahmen zu dem Plan bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist beim StALU Westmecklenburg abgeben.

Mit Ablauf der Frist sind alle Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird die Anhörungsbehörde die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtern.

Der Erörterungstermin wird gesondert, mindestens eine Woche vorher, ortsüblich bekannt gegeben. Personen, die Eiwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Redaktion Maik Thomaß
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