Insgesamt neun Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
| [b]Überseehafen[/b] (ots) - Am 10. November 2019 fiel den Beamten der Bundespolizei im Überseehafen ein syrischer Staatsangehöriger auf. Bei seiner Kontrolle legte er den Bundespolizisten einen syrischen Reisepass sowie eine ungarische Aufenthaltserlaubnis vor, die nur zum Aufenthalt in Ungarn berechtigte. Bei dem vorgelegten Reisepass handelte es sich vermutlich um eine Totalfälschung. Zusätzlich fanden die Beamten bei dem Mann einen ebenfalls gefälschten syrischen Führerschein. Beide Dokumente wurden sichergestellt. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen konnte der Syrier seine Reise in Richtung Ungarn fortsetzen. | Zudem stellten die Beamten der Bundespolizei am vergangenen Wochenende im Seehafen Rostock und am Hauptbahnhof Rostock weitere acht Personen fest, die ohne erforderliche Grenzübertrittspapiere unterwegs waren bzw. ihre maximale Aufenthaltsdauer im Schengen Gebiet überschritten hatten. Gegen die Personen aus Mazedonien, Serbien, Kolumbien, dem Kosovo und Staatenlose leitete die Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/4436446