TOP-Fragen am COVID-19-Bürgertelefon

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Maik Thomaß
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TOP-Fragen am COVID-19-Bürgertelefon

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TOP-Fragen am COVID-19-Bürgertelefon

Rostock - Zahlreiche Rostockerinnen und Rostocker informieren sich derzeit über das COVID-19-Bürgertelefon der Stadtverwaltung, das täglich in der Zeit von 10 bis 18 Uhr unter Tel. 0381 381-1111 geschaltet ist.

Hier die aktuelle TOP 10-Liste der wichtigsten Fragen und Antworten (nach bestem Wissen und Gewissen, keine Gewähr). Die Liste wird regelmäßig korrigiert/aktualisiert und angepasst.
Muss mein Arbeitgeber mir frei geben, wenn ich jetzt mein Kind zuhause betreuen muss?
Bitte klären Sie das mit dem Arbeitgeber ab. Als ArbeitnehmerIn haben Sie in diesem Fall ein Leistungsverweigerungsrecht, allerdings eventuell ohne einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Weitere Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen unter http://www.bmas.de

Muss mich mein Arbeitgeber weiter bezahlen, wenn ich jetzt mein Kind zuhause betreuen muss?
Wenn eine Quarantäne angeordnet unter ja, ansonsten gelten die Regelungen in dem Arbeitsvertrag.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber.
Weitere Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen unter http://www.bmas.de

Kann ich noch in den Urlaub fahren?
Das müssen Sie natürlich selbst entscheiden.
Viele Länder haben jedoch Grenzkontrollen eingeführt und Einreisen gestoppt.
Weitere Informationen dazu unter
http://www.auswaertiges-amt.de/
http://www.rki.de/

Kann ich noch einen Ausflug machen?
Natürlich! Aber bitte achten Sie auf Ihre persönliche Hygiene, also regelmäßiges intensives Händewaschen mit Seife, Husten nicht in die Hände und bittet nicht ins Gesicht fassen.
Auch ein Ausflug in größerer Gesellschaft ist momentan keine gute Idee.
Weitere Informationen dazu unter: https://rathaus.rostock.de/de/rathaus/a ... amt/284410

Was machen Selbständige, die ihr Kind zuhause betreuen müssen?
Die Bundesregierung hat dafür einen Fond eingerichtet.
Weitere Informationen dazu unter: http://www.bundesregierung.de/

Welche Sonderregelung gilt zur Betreuung in Kitas, Schulen etc.?
Wichtige Informationen sind nun in einer am 15. März 2020 herausgegebenen Pressemitteilung "Schulschließungen in MV: Wichtige Unterlagen für Eltern und Lehrkräfte - Selbsterklärung für Notfallbetreuung und Checkliste veröffentlicht" zusammengefasst:
http://wettertopia.de/news/viewtopic.php?f=658&t=30840

Grundlage ist die Verfügungslage der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vom 14. März 2020.

Pressemitteilung "MV schließt ab Montag alle Schulen" unter:
http://wettertopia.de/news/viewtopic.php?f=658&t=30825

Pressemitteilung "Kitas und Kindertagespflege ab Montag flächendeckend geschlossen" unter:
http://wettertopia.de/news/viewtopic.php?f=658&t=30826

Umfangreiche Informationen sind auch auf einer Internetseite des Sozialministeriums MV zusammengefasst:
http://wettertopia.de/news/viewtopic.php?f=658&t=30827

Müssen beide Elternteile in den Bereichen Feuerwehr etc. arbeiten, um die Sonderregelung zur Betreuung in Kitas, Schulen etc. in Anspruch nehmen zu können?
Bitte versuchen Sie zunächst, Ihr „Netzwerk der Möglichkeiten“ auszuloten.
Die Ausnahmeregelung für bestimmte Berufsgruppen (siehe unter 7.) gilt aber bereits, wenn ein Elternteil darunter fällt.

Was passiert mit den Kindern der speziellen Berufsgruppen (Rettungsdienst etc.) am Montag?
In Kindertagesstätten und Horten betreute Kinder von Mitarbeitenden von Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, Krankenhäusern, bei den Polizeien (also Landes- und Bundespolizei), bei Pflegediensten, stationäre Betreuungseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen (Arztpraxen, Dialysezentren etc.) erhalten ein außerordentliches Betreuungsangebot für ihre Kinder. Mit Trägern wird zur Absicherung eine entsprechende Regelung getroffen.

Eltern, die die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, wenden sich bitte am Montag an ihre jeweilige Kindertagesstätte/Tagespflegestelle bzw. den zuständigen Träger. Dort wird dann eine Betreuung abgesichert, die durch den jeweiligen Träger zu organisieren ist.

Kann ich mich testen lassen, mein Arbeitgeber/Trainer will das so?
Das darf der Arbeitgeber nicht verlangen, auch nicht wenn man im Urlaub in einem Risikogebiet war.
Es werden nur Risikopersonen getestet und auch nur mit Überweisung vom Hausarzt (diesen bitte vorher telefonisch kontaktieren).
Weitere Informationen dazu unter: http://www.rki.de/

Warum werden bestimmte Einrichtungen wie Fitnessstudios, Kinos, Clubs etc. nicht geschlossen?
Die Schließung dieser Einrichtungen wurde von der Stadtverwaltung dringend empfohlen!

An wen kann ich mich als Unternehmer wenden, um wirtschaftliche Hilfe zu ersuchen?
Das Bundeswirtschaftsministerium hat für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus Hotlines eingerichtet.
Die Hotline für Unternehmen ist unter Tel. 030 18 615 1515 zu erreichen.
Das Infotelefon des Ministeriums für Bürgerinnen und Bürger (nur wirtschaftsbezogene Fragen) hat die Nummer Tel. 030 18 615 6187.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... no-1730386

Wie fahren Busse und Bahnen ab 16. März 2020 in Rostock?
Die Rostocker Straßenbahn AG hat dazu einen Sonderfahrplan veröffentlicht.
Weitere Informationen dazu unter: http://www.rsag-online.de/
sowie auch unter: http://wettertopia.de/news/viewtopic.php?f=594&t=30821

Wo kann ich mich über landes- und bundesweit relevante Fragen informieren?
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und die Bundesregierung haben zahlreiche Bürgertelefone eingerichtet.

Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (Übersicht): http://wettertopia.de/news/viewtopic.php?f=658&t=30896
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern: https://www.regierung-mv.de/Landesregie ... 80%93Virus
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Buergert ... lefon.html
Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... lefon.html
Quelle: rathaus.rostock.de
Redaktion Maik Thomaß
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