Wirtschaftsminister Glawe: Auszahlung der Soforthilfe
„Die Anträge kommen dabei aus vielen Bereichen der Wirtschaft. Das geht vom Bäcker über Friseur und Fleischer bis hin zum Segelmacher“, so Glawe weiter. Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:
- bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000 Euro
- bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro
- bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000 Euro
- bis zu 49 Beschäftigte bis zu 40.000 Euro.
Es handelt sich hierbei um nicht-rückzahlbare Zuschüsse.
Über 80.000 Anträge sind bereits heruntergeladen worden.
Die Anträge sind zum Download auf der Internetseite des Landesförderinstitutes eingestellt: http://www.lfi-mv.de