Aktuelle Geflügelpestfälle mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit
Insbesondere Halter von Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, müssten sich ihrer hohen Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen bewusst sein. „Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben“, umreißt der Minister den Katalog der Vorsichtsmaßregeln. Wichtig sei auch, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abklären zu lassen. In allen Verdachtsfällen müsse außerdem umgehend das zuständige Veterinäramt informiert werden.
Bei den in den letzten Monaten im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) durchgeführten Überwachungsuntersuchungen gab es keinerlei Hinweise auf das Vorkommen von hochpathogenen aviären Influenza-A-Viren. In Mecklenburg-Vorpommern wurde Geflügelpest letztmals im September 2018 nachgewiesen.