Polizeilicher Einsatz anlässlich zweier angemeldeter Versammlungen am 01.10.2016 in Waren (Müritz)
Auf der Marschstrecke kam es zu mehreren Versuchen von Aufzugsgegnern, die Marschstrecke zu blockieren. Unter anderem setzte sich eine Gruppe von Aufzugsgegnern im Bereich der Kietzstraße/Mühlenstraße auf die Fahrbahn. Der Aufzug konnte ohne Verzögerung an diesen Personen vorbeigeleitet werden. Mit Erreichen des Neuen Marktes wurde die geplante Zwischenkundgebung des Aufzuges im Eingangsbereich Neuer Markt/Mühlenstraße/Markstraße abgehalten.
Nach Beendigung des ersten Redebeitrages erklärte die Versammlungsleiterin die Versammlung für beendet. Die ehemaligen Versammlungsteilnehmer begaben sich anschließend geschlossen zurück zum Bahnhof. Auf dem Rückweg kam es zu weiteren Störversuchen durch Aufzugsgegner, so auch im Bereich der Mozartstraße. Durch ein schnelles Eingreifen der Polizeikräfte konnten Auseinandersetzungen verhindert werden.
Nach Einschätzung der Polizei hielten sich ca. 75 Aufzugsgegner im Stadtgebiet Waren(Müritz), insbesondere im Bereich des Neuen Marktes auf. Die in der Zeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr auf dem Neuen Markt angemeldete Gegenversammlung unter dem Motto "Für eine offene Gesellschaft" verlief störungsfrei. Das Polizeihauptrevier Waren führte einen Polizeieinsatz zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit eigenen und unterstellten Kräften durch. Hierzu befanden sich insgesamt 71 Polizeibeamte der Polizeiinspektion Neubrandenburg, der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg und der Bereitschaftspolizei Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz. Die Bundespolizeiinspektion Stralsund führte einen eigenen anlassbezogen Einsatz im Bereich des Bahnhofes durch.
Im Rahmen des Einsatzes erfolgten sechs Identitätsfeststellungen, die Sicherstellung eines Baseballschlägers sowie neun Durchsuchungen von Personen und mitgeführten Sachen. Weiterhin wurden fünf Verstöße gegen das Versammlungsgesetztes festgestellt und zwei weitere Strafanzeigen wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung aufgenommen.