IHK: Das Erreichte nicht aufs Spiel setzen – Verantwortung für Einzelhandel und Kunden schärfen!

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Maik Thomaß
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IHK: Das Erreichte nicht aufs Spiel setzen – Verantwortung für Einzelhandel und Kunden schärfen!

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IHK: Das Erreichte nicht aufs Spiel setzen – Verantwortung für Einzelhandel und Kunden schärfen!

Schwerin - Seit dem 20. April 2020 haben viele Läden wieder geöffnet, andere Händler lassen sich noch ein paar Tage Zeit, um die notwendigen Hygienemaßnahmen vorzubereiten. Schon jetzt steht aber fest: Das Verhalten des Einzelhandels und der Kunden wird die Messlatte für neue Lockerungen in weiteren Branchen sein.
„Wir danken allen Händlerinnen und Händlern, die verantwortungsvoll mit den Öffnungsmöglichkeiten umgehen und appellieren dringend an die Unternehmen, Mitarbeiter und Kunden, die Hygieneauflagen sehr ernst zu nehmen“, sagt IHK-Präsident Matthias Belke nach den ersten Eindrücken aus der Region. Er richtet seinen Appell an alle Unternehmerkollegen und Kunden: „Es ist jetzt außerordentlich wichtig, dass der Handel keinen Zweifel daran lässt, Vorgaben vollumfänglich umzusetzen. Nur dann haben Wirtschaftsbereiche, die bisher nicht oder nur sehr eingeschränkt öffnen dürfen, eine realistische Chance, bald wieder am wirtschaftlichen Leben teilhaben zu können. Wir appellieren an die Solidarität der Branchen untereinander, aber auch an die Kunden.“

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat in ihrem Erlass vom 17.04.2020 die Auflagen für den Einzelhandel deutlich formuliert:

1. Einhaltung von Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen und dringende Empfehlung für die Beschäftigten und Kunden, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen;
2. Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen, die sicherstellen, dass sich je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche nur je ein Kunde im Geschäft aufhält;
3. In Einkaufscentern haben deren Betreiber Vorkehrungen zu treffen, um zur Einhaltung der Vorgaben den Zutritt an den Haupteingängen zu steuern. Sie haben ferner Vorkehrungen zu treffen, dass es auf den Verkehrsflächen nicht zu Ansammlungen kommt, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten wird;
4. Informationen an die Kunden über gut sichtbare Aushänge und ggf. regelmäßige Durchsagen; bei Zuwiderhandlung (etwa, wenn Kunden Speisen innerhalb eines Einkaufscenters verzehren) sind unverzüglich Hausverbote auszusprechen.
Redaktion Maik Thomaß
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