Auslösung eines Rauchmelders führt zur Auffindung von Cannabispflanzen und Realisierung eines Haftbefehls
Dieser gab an, dass ihm lediglich Essen auf dem Herd angebrannt war. Ein Sachschaden entstand nicht. Die Kameraden der Feuerwehr bemerkten jedoch in der Wohnung Gegenstände, welche auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt hindeuteten. Die zwischenzeitlich eingetroffenen Polizeibeamten des PHR Demmin durchsuchten daraufhin die Wohnung und konnten drei Cannabispflanzen, Düngemittel und Utensilien zum Betäubungsmittelkonsum auffinden und sicherstellen.
Gegen den Wohnungsmieter wurde eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt aufgenommen. Weiterhin bestand gegen ihn noch ein Haftbefehl für eine Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Zahlung der im Haftbefehl geforderten Geldstrafe wurde der Mann aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Kriminalpolizei Demmin geführt.