Mund-Nasen-Schutz auch beim Einkauf

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Maik Thomaß
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Mund-Nasen-Schutz auch beim Einkauf

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Mund-Nasen-Schutz auch beim Einkauf

Schwerin - Die Landesregierung hat sich in ihrer telefonischen Sitzung am 16. April 2020 darüber verständigt, wie die bundesweiten Beschlüsse bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden.
So wird seit dem 20. April 2020 eine schrittweise Öffnung der vorgenommenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern, unter Beibehaltung des Kontaktverbots, der Abstandsregeln sowie von Hygienevorschriften und des zusätzlichen Tragens von Mund-Nasen-Schutz in bestimmten Bereichen und Situationen, praktiziert.

Im öffentlichen Personennahverkehr (Busse, Straßenbahnen und auch Taxis) sowie im Einzelhandel, also beim Einkauf in Geschäften wie zum Beispiel Supermärkten, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab dem 27. April 2020 verpflichtend vorgeschrieben. Bei Fahrten mit dem Zug und in anderen Situationen, in denen Menschen auf engem Raum zusammenkommen, wird die Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die wegen einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Redaktion Maik Thomaß
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