Mund-Nasen-Schutz auch beim Einkauf
So wird seit dem 20. April 2020 eine schrittweise Öffnung der vorgenommenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern, unter Beibehaltung des Kontaktverbots, der Abstandsregeln sowie von Hygienevorschriften und des zusätzlichen Tragens von Mund-Nasen-Schutz in bestimmten Bereichen und Situationen, praktiziert.
Im öffentlichen Personennahverkehr (Busse, Straßenbahnen und auch Taxis) sowie im Einzelhandel, also beim Einkauf in Geschäften wie zum Beispiel Supermärkten, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab dem 27. April 2020 verpflichtend vorgeschrieben. Bei Fahrten mit dem Zug und in anderen Situationen, in denen Menschen auf engem Raum zusammenkommen, wird die Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die wegen einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.