Kita-Notfallbetreuung wird ab dem 27. April 2020 erweitert
Zur kritischen Infrastruktur zählen unter anderem der Gesundheits- und Pflegebereich, die Lebensmittelversorgung, Justiz und Verwaltung sowie die Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung. Zwingende Voraussetzungen für die Entscheidung über die Notfallbetreuung sind die schriftliche Erklärung der Eltern, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann sowie eine schriftliche Erklärung des jeweiligen Arbeitgebers, dass der Elternteil in einer kritischen Infrastruktur nach Allgemeinverfügung tätig und die Präsenz des Elternteils am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur zwingend notwendig ist. Auch der zweite Elternteil muss mit der Unabkömmlichkeitserklärung seines Arbeitgebers glaubhaft darlegen, dass eine persönliche Kinderbetreuung nicht möglich ist. Ist der in der kritischen Infrastruktur tätige Elternteil selbstständig, wird der Nachweis durch eine schriftliche Eigenerklärung ersetzt.
Alle erforderlichen Unterlagen – die Selbsterklärung der Eltern und die Erklärung zur Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz – sind bei der Kindertageseinrichtung oder bei der Kindertagespflegeperson einzureichen. Die Formulare für die Beantragung sind im Internet unter der Adresse http://www.rostock.de/jugendamt zu finden. Für die Entscheidung sind gemäß der Allgemeinverfügung die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat dies an die Leitung der Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen übertragen. In besonderen Härtefällen entscheidet das Amt für Jugend, Soziales und Asyl.
Bei allen Entscheidungen wird restriktiv verfahren. Grundsätzlich bleibt der Besuch von privaten und öffentlichen Schulen sowie Berufsschulen, Krippen, Kindergärten und Horten sowie der Kindertagespflege von Kindern in Mecklenburg-Vorpommern bis auf Weiteres untersagt.
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Kindernotfallbetreuung Selbsterklärung 40.8 KB
Kindernotfallbetreuung Unabkömmlichkeit von Beschäftigten 41.8 KB
Kindernotfallbetreuung Unabkömmlichkeit von Selbstständigen 41.4 KB
Quelle: rathaus.rostock.de