Mund-Nasen-Schutz im Polizeidienst

Bei direkter Nähe zu Versammlungsteilnehmern, wer sich dienstlich in Geschäfte/Supermärkte oder den öffentlichen Personennahverkehr begeben muss oder in sonstigen geschlossenen Räumen in direkten Bürgerkontakt tritt, wird als Beamter einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Bürger, die zum Beispiel für Vernehmungen oder zur Anzeigenerstattung in unsere Dienststellen kommen, werden zudem gebeten, die Diensträume mit Mund-Nasen-Schutz zu betreten. Wer selbst keinen dabei hat, soll vor Betreten der Dienststelle eine Schutzmaske durch einen Beamten ausgehändigt bekommen. Damit geht es um den gegenseitigen Schutzgedanken: Der Beamte schützt den Bürger und der Bürger schützt den Beamten.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/4580422