Großer Dank an betreuende Angehörige und Wohnstätten der Behindertenhilfe in der Corona-Krise
Ihre Anerkennung richtet die Ministerin auch an die Wohnstätten der Behindertenhilfe, die geistig beeinträchtigte Menschen ganztägig gut betreuen, da die Werkstätten für Behinderte geschlossen sind.
Ministerin Drese betonte, dass das Sozialministerium gemeinsam mit den anderen Akteuren in der Behindertenhilfe an Lockerungsmaßnahmen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeitet. „Ich habe dazu eine Expertenkommission eingesetzt, die Ansätze aufzeigen soll, wie eine schrittweise Öffnung von Einrichtungen ermöglicht werden kann“, so Drese.
Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen (z.B. Tagesgruppen und Werkstätten) gehören aufgrund ihres Alters und/oder des Vorliegens von Vorerkrankungen (z.B. Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen) zu dem Personenkreis mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf einer COVID-19-Erkrankung.
„Deshalb müssen alle Schritte besonders sensibel abgewogen werden“, verdeutlicht Drese. „Die Maßnahmen müssen den größtmöglichen Schutz der Gesundheit der Betreuten, Beschäftigten sowie auch der Angehörigen bieten und gleichzeitig Schritt für Schritt Besuche, soziale Kontakte und Leistungserbringung an dem entsprechend dafür vorgesehenen Ort wieder zulassen“, so Drese.