Zahlung der Geldstrafe bewahrt drei Männer vor Haft
| [b]Überseehafen[/b] (ots) - Eine sofortige Zahlung von 1880,- Euro war für einen 55-jährigen deutschen Staatsangehörigen notwendig, um eine Haft von 47 Tagen abzuwenden. Aufgefallen war der Mann am 20. Mai 2020 bei einer Kontrolle des Reiseverkehrs durch die Bundespolizei im Überseehafen. Bei der Personalienüberprüfung wurde durch die Beamten festgestellt, dass dieser durch das Amtsgericht Greifswald im Januar 2018 wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Zahlung der oben genannten Geldstrafe verurteilt wurde und dieser Zahlung bisher nicht nachgekommen ist. Am selbigen Tag konnten zwei weitere Männer bei Kontrollen im Seehafen Rostock ermittelt werden. | Ein ebenfalls deutscher Staatsangehöriger musste 300,- Euro aufbringen oder eine 20-tägige Haft verbüßen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Betruges aus September 2019 vor. Beide Männer konnten die geforderten Geldstrafen vor Ort zahlen und danach ihre Reise fortsetzen. Die Staatsanwaltschaft München suchte einen schwedischen Staatsangehörigen, der im Juni 2017 durch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen wegen der Beihilfe zur unerlaubten Einreise verurteilt wurde. Mit Zahlung einer geforderten Geldstrafe von 550,- Euro blieben auch ihm 22 Tage Haft erspart. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/4603118