Drese: Kinder- und Jugendreisen in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich – Angebote im Land nutzen
Die aktualisierte Corona-Jugendhilfeverordnung (2. Corona-JugVO ÄndVO M-V) zur Öffnung der Einrichtungen, die heute zum 2. Juni 2020 in Kraft tritt, eröffnet den Anbietern genügend Spielräume und Möglichkeiten für die Kinder- und Jugendreisen, so die Ministerin.
„Das allgemeine Kontaktverbot wird in diesem Fall aufgehoben und es gelten gesonderte Regelungen. So gibt es keine feste Beschränkung der Gruppengrößen. Für die Größe der Gruppen ist entscheidend, welche Räumlichkeiten in der Einrichtung vorhanden sind und wie in diesen Räumlichkeiten die Abstandsgebote der Schutzstandards für Gruppenunterkünfte eingehalten werden können“, erklärte Drese. Es gäbe allerdings eine empfohlene Gruppengröße von max. 30 Personen.
Darüber hinaus informiert der Fragen- und Antworten-Katalog u.a. darüber, dass weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, dadurch aber keine gemeinsamen Aktivitäten verhindert werden sollen. Daneben müssen die teilnehmenden Mädchen und Jungen namentlich mit entsprechenden Kontaktdaten aus Gründen der Nachverfolgbarkeit erfasst werden. Weiterhin sollten Aktivitäten für die Kinder und Jugendlichen im Freien bevorzugt angeboten werden.
Alle Informationen, die Verordnung, den Fragen- und Antworten-Katalog sowie die Hygieneempfehlungen finden sich online unter: http://www.sozial-mv.de