Maskenpflicht im Öffentlichen Personenverkehr - Gemeinsame Kontrollen der Polizei und des Allgemeinen Ordnungsdienstes

Erfreulicherweise haben alle Insassen der zu kontrollierenden Straßenbahnen eine Maske oder ähnliches mit sich geführt. Der überwiegende Teil trug die Maske auch korrekt über Mund und Nase. Viele Personen verdeckten mit ihren Masken jedoch nur den Mund, die Nase schaute oftmals heraus. Die Polizei und der Ordnungsdienst führten in letzteren Fällen belehrende Gespräche durch. Bei der Mehrheit stieß diese Maßnahme auf Verständnis. Ein junger Mann in der Linie 1, Höhe Steintor zeigte sich zunächst uneinsichtig. Allerdings zog er die Mund-Nasen-Bedeckung nach Erläuterung der optimalen Anwendung und des Gesundheitsschutzes auch richtig über die Nase. Eine weitere Frau verwies auf ihre "schlimme Nase". Da sich jedoch alle Passagiere nach erfolgter Aufklärung an die korrekte Trageweise hielten, wurde seitens der Kontrollierenden in keinem Fall ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro ausgesprochen.
Der Mund-Nasen-Schutz ist, wie es der Name beschreibt, über Mund und Nase zu tragen, um einen wirksamen Schutz für sich und andere entfalten zu können.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108765/4624098