Stadt unterstützt Straßenkunst durch vereinfachte und kostenfreie Verfahren
Es wird dazu von den üblichen Antrags- und Genehmigungsverfahren abweichend Folgendes festgelegt:
Die Beantragung ist digital an folgende E-Mail-Adresse mobilitaet@rostock.de zu stellen.
Der formlose Antrag muss Angaben zur Darbietungsart, zu Ort und Uhrzeit sowie zu der Künstlerin oder dem Künstler und die mobile Erreichbarkeit beinhalten. Die Stadtverwaltung prüft die gegebenen Rahmenbedingungen wie z.B. Veranstaltungskollisionen. Erfolgt innerhalb von zwei Arbeitstagen keine Rückmeldung, tritt automatisch eine Genehmigungsfiktion ein.
Der Antrag bzw. die Genehmigung ist digital/analog den zuständigen Behörden im Kontrollfall vorzulegen. Die Kleinkunst muss unter Einhaltung der jeweils gültigen Corona-Regelungen und sonstigen einschlägigen Regelungen stattfinden.
Dieses Antragsverfahren gilt bis 31. Dezember 2020. Gebühren werden - analog zu der Erweiterung bei der Straßengastronomie - nicht erhoben.
Senator Matthäus abschließend: „Straßenkunst ist Kultur vor unserer Haustür! Dieses hohe Gut gilt es zu bewahren! Ich wünsche den Künstlerinnen und Künstlern alles Gute!"
Quelle: rathaus.rostock.de