Aus dem Zug direkt in die Zelle
Bei der Überprüfung seiner Person konnten diese feststellen, dass gegen den Polen ein erst wenige Tage alter Haftbefehl (24. Juni 2020) vorlag. Vorausgegangen war eine rechtskräftige Verurteilung durch das Amtsgericht Hannover vom März 2020 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte mit tätlichen Angriff, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Die Verurteilung durch das Amtsgericht Hannover beinhaltete die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.300,- Euro. Darüber hinaus waren noch Kosten in Höhe von 344,30 Euro zu entrichten. Da er der Zahlung bisher nicht nachgekommen, auch nicht in der Lage war die geforderte Geldstrafe vor Ort zu entrichten, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen verbüßen und wurde in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/4639398