Änderung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Plau am See

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Maik Thomaß
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Änderung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Plau am See

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Änderung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Plau am See

Bekanntmachung nach § 27a Absatz 1 VwVfG M-V
Nr.B37/20 | 22.07.2020 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Parchim-Lübz (WAZV) hat aufgrund des § 51 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408), die Änderung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Plau am See beantragt.



Vor der Entscheidung der Festsetzung ist gemäß § 122 Absatz 3 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), ein Anhörungsverfahren im Sinne des § 73 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz-VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Mai 2020 (GVOBl. M-V S. 410) durchzuführen, in dem das StALU Westmecklenburg gemäß § 107 Absatz 4 Satz 2 Buchstabe a LWaG M-V die Anhörungsbehörde ist.



Die Antragsunterlagen haben gemäß § 73 Absatz 3 und 4 VwVfG M-V in der Zeit vom 1. November 2019 bis 2. Dezember 2019 im Amt Plau am See sowie im StALU Westmecklenburg ausgelegen. Außerdem konnten sie gemäß § 27 a VwVfG M-V zusätzlich im Internet unter der Adresse http://www.stalu-mv.de/wm --> Unterpunkt Presse/Bekanntmachungen eingesehen werden.



Gemäß § 73 Absatz 6 VwVfG M-V hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und Vereinigungen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, welche Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.



Der Erörterungstermin findet am

5. August 2020 um 10:00 Uhr

im Beratungsraum 3. OG, Zimmer 325 im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bleicherufer 13

19053 Schwerin



statt.



Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 73 Absatz 6 i.V.m. § 68 Absatz 1 VwVfG M-V). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann (§ 73 Absatz 6 i.V.m. § 67 Absatz 1 Satz 3 VwVfG M-V).
Redaktion Maik Thomaß
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