Weitere Änderungen beschlossen

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Maik Thomaß
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Weitere Änderungen beschlossen

Schwerin - In der Kabinetts­klausur der Landesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaft und Sozial­verbänden sind am 25. August 2020 die nächsten Schritte zum Umgang mit der Corona-Pandemie beschlossen worden.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt das Land mit der niedrigsten Zahl an Corona-Infektionen in Deutschland. Dennoch müssen auch wir weiter achtsam sein und alle gemeinsam einen Beitrag dazu leisten, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Die Ministerpräsidentin weiter: Der Start in den Regelbetrieb bei den Schulen und Kitas hat außerordentlich gut geklappt: Es gibt wieder täglichen Unterricht für fast alle der 152.000­ Schülerinnen und Schüler unseres Landes. Auch die allermeisten der 113.000 Kinder in den Kitas und der Kindertagespflege hätten die ersten drei Wochen des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen ohne Einschränkungen absolviert. In einigen wenigen Fällen, in denen Corona von außen in die Schulen und eine Kita getragen wurde, sei schnell gehandelt worden.

Nach dieser guten Entwicklung hat das Kabinett am 25. August 2020 beschlossen, dass Mecklenburg-Vorpommern den nächsten Schritt machen kann.
Folgende Änderungen wurden beschlossen
  • Öffnung für den Tagestourismus: Der Tages­tourismus ohne gebuchte Übernachtung ist ab dem 4. September 2020 in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich. Dies gilt nicht für die Einreise aus Risiko­gebieten.
  • Besuche innerhalb der Familie oder des Freundes­kreises: Ab dem 4. September 2020 sind wieder alle Privat­besuche möglich, also auch für Freunde oder entfernte Verwandte. Das Einreiseverbot bleibt nur für Risikogebiete bestehen.
  • Zugleich ist die Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern aus anderen Bundesländern an Wettkämpfen wieder möglich. Auch Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen wieder einreisen.
  • Die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und der kommunalen Ebene haben sich darauf verständigt, dass ab 1. Oktober 2020 Herbstmärkte und andere Märkte wieder stattfinden können. Voraussetzung ist, dass das aktuelle Infektionsgeschehen dies zulässt und ein von den jeweiligen Gesundheitsämtern genehmigtes Schutz- und Hygienekonzept vorliegt.
  • Clubs und Diskotheken können als Schankwirtschaften unter entsprechenden Auflagen öffnen. Tanzveranstaltungen bleiben verboten. Andere Veranstaltungen, wie Lesungen und Musikaufführungen, sind nach Anzeige beim Gesundheitsamt und unter den geltenden Auflagen zulässig.
  • Für Kinos, Theater etc. wird ein "Optionsmodell" eingeführt: Die Veranstaltungen können wie bisher mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Sitzen ohne Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung durchgeführt werden oder den Abstand auf einen Sitz verringern: In diesem Fall ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Eingang ist darauf hinzuweisen, welche Regelung gilt.

Weitere Maßnahmen:
Einzelhandel startet Kampagne
  • Der Einzelhandel startet mit Unterstützung der Landesregierung die Kampagne "Einkaufen mit Herz". Diese wirbt bei den Bürgerinnen und Bürgern dafür, den Einzelhandel vor Ort zu unterstützen und so die pandemiebedingten Belastungen für die Geschäfte zu verringern.
Wirtschaftshilfen und Winterhilfsprogramm
  • Ziel der Landesregierung ist es auch weiterhin, die Unternehmen und die Beschäftigten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise im Land zu unterstützen
  • Der Winter stellt viele Unternehmen im Land vor noch größere Herausforderungen. Deshalb setzt sich die Landesregierung beim Bund für die Verlängerung des Kurz­arbeite­rgeldes und der Über­brückungs­hilfen ein.
  • Ergänzend zu den Hilfen des Bundes soll bis zum nächsten MV-Gipfel am 22. September 2020 ein branchenübergreifendes Landesprogramm "Stabilisierungshilfe KMU MV" entwickelt werden.
Redaktion Maik Thomaß
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