Das wurde teuer!
Bei der Personalienfeststellung durch die Bundespolizisten konnten diese feststellen, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorlag.
Dieser wurde im Jahr 2018 erlassen, nachdem ihn das Amtsgericht Tiergarten im Juni 2017 rechtskräftig zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.050,- Euro wegen des Erschleichens von Leistungen verurteilt hatte.
Um nun eine 70-tägige Haft abzuwenden, wurde ihm die Möglichkeit gegeben, die Geldstrafe vor Ort zu entrichten. Nachdem er dieser Zahlung nachgekommen war, konnte er seinen Weg fortsetzen.
Zudem wurde gegen den Mann erneut ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen eingeleitet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/4705379