Fahrzeugführer mit 2,48 Promille nach Bürgerhinweis gestoppt
Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten zudem fest, dass der 48-Jährige aus der Region auf Grund einer Fahrerlaubnissperre nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Somit muss er sich neben der Trunkenheit im Straßenverkehr auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Zur Verhinderung einer möglichen Weiterfahrt wurden die Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Nach der Belehrung, dass der 48-Jährige kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen darf, wurde er aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Polizei bedankt sich an dieser Stelle bei dem aufmerksamen Hinweisgeber!
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108770/4724866