Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren der Biogas- und Rinderanlage Neuensund Absage des Erörterungstermins

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Maik Thomaß
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Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren der Biogas- und Rinderanlage Neuensund Absage des Erörterungstermins

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Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren der Biogas- und Rinderanlage Neuensund Absage des Erörterungstermins

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 1, Satz 1 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industrieanlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung – IZÜV) i. V. m. § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie §§ 12 und 16 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Nr.AB 33/20 | 06.10.2020 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Amtliche Bekanntmachung für das Vorhaben der Milchhof Neuensund GmbH, Neuensund 37a, 17335 Strasburg, für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser vom Anlagengelände der Milchvieh- und Biogasanlage Neuensund über ein Versickerungsbecken in das Grundwasser:

Nach Auslegung des Antrags und Ablauf der Einwendungsfrist am 25.09.2020 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Der mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 07.07.2020 für das o. g. wasserrechtliche Erlaubnisverfahren anberaumte Erörterungstermin fällt aus.

Es wurden keine erörterungsfähigen oder erörterungsbedürftigen Einwendungen zum Vorhaben erhoben.

Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht isoliert anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Behörde über den Ausgang des Verfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgetz M-V (VwVfg M-V) dar.

Über den Ausgang des Erlaubnisverfahrens wird nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes entschieden.

Neubrandenburg, den 06.10.2020
Redaktion Maik Thomaß
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