Verschärfte Schutzmaßnahmen gegen Ausbreitung des Coronavirus beschlossen
Die Corona-Lage hat sich in den letzten Tagen weiter verschärft. Auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern Die zweite Welle ist da. Sie ist heftig und wuchtig, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Telefonkonferenz. Inzwischen gebe es mit dem Kreis Vorpommern-Greifswald ein erstes Risikogebiet in Mecklenburg-Vorpommern. Für das gesamte Land gelte seit dem 28. Oktober die Warnstufe „orange“. Es sei absehbar, dass auch Mecklenburg-Vorpommern zum Risikogebiet wird, wenn jetzt nicht gegensteuert werde.
Wir brauchen jetzt einen Wellenbrecher, sagte Schwesig. Deshalb solle es vom 2. bis 30. November in ganz Deutschland harte Schutzmaßnahmen geben. Ich weiß, die Beschlüsse sind hart. Aber wir müssen uns jetzt einschränken, damit wir zu Weihnachten mit unseren Familien zusammen sein können.
Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind:
Wiedereinführung in Kontaktbeschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Kontakte deutlich zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dabei darf die Zahl von 10 Personen nicht überschritten werden. Möglich ist also zum Beispiel ein Treffen der eigenen Familie mit einer weiteren Familie, wenn dabei die Zahl von 10 Personen nicht überschritten wird.
Tourismusstopp: In ihrem Beschluss bitten die Bundesregierung und die 16 Landesregierungen die Bürgerinnen und Bürger, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Hotels, Gasthöfe, Pensionen und andere touristische Betriebe dürfen ab dem 2. November keine Urlaubsgäste mehr aufnehmen.
Schließung von Freizeiteinrichtungen: Dazu gehören unter anderem Theater, Kinos, Museen, Freizeitparks, Schwimm- und Spaßbäder und Fitnessstudios. Sport ist nur noch alleine, zu zweit und mit Mitgliedern des eigenen Hausstands, also zum Beispiel der eigenen Familie möglich.
Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden ebenfalls geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Ausdrücklich offen bleiben Schulen, Kitas und der Einzelhandel.
Zur vollständigen Übersicht der Maßnahmen
Beschluss auf der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020