Gemeinsames Fundbüro von Stadt und RSAG online
"Somit gibt es jetzt eine bequeme Onlinesuche für alle Fundsachen, egal ob man sie in Bus und Bahn oder irgendwo in der Stadt verloren hat", freuen sich Rostocks Finanzsenator Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski und RSAG-Vorstand Yvette Hartmann.
Alle im städtischen Fundbüro und bei der RSAG abgegebenen Fundsachen werden in einer Datenbank erfasst und sind im Internet unter der Adresse http://www.rostock.de/fundbuero recherchierbar. So können Suchende anhand von Angaben zu dem verlorenen Gegenstand schnell recherchieren, ob das Gesuchte abgegeben wurde. Im Gegensatz zu Auktionen werden von den Fundsachen jedoch keine Fotos veröffentlicht, um Missbrauch zu verhindern. Aktuell sind allein bei der RSAG rund 2.000 Fundsachen im Bestand. Bei Abholung der Fundsache ist eine Gebühr zu entrichten.
Darf man gefundene Sachen einfach so behalten?
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt und diese nicht an den Verlierer oder Eigentümer zurückgibt, hat nach § 965 BGB den Fund unverzüglich anzuzeigen. Damit der Eigentümer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, sollten Fundgegenstände entweder im städtischen Fundbüro oder bei den Ortsämtern abgegeben werden. Wer etwas in Bus oder Straßenbahn findet und an sich nimmt, hat diese Fundsache gemäß § 978 Abs. 1 BGB unverzüglich in einem Kundenzentrum der RSAG oder beim Fahrpersonal abzuliefern.
Quelle: rathaus.rostock.de