SN: vier Neuinfektionen gemeldet - Stadt prüft rechtliche Mittel im Nachgang der Querdenker-Spontandemonstration

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Maik Thomaß
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SN: vier Neuinfektionen gemeldet - Stadt prüft rechtliche Mittel im Nachgang der Querdenker-Spontandemonstration

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SN: vier Neuinfektionen gemeldet - Stadt prüft rechtliche Mittel im Nachgang der Querdenker-Spontandemonstration

Schwerin - Am 11. November 2020 wurden in der Landeshauptstadt nur vier neue Corona-Infektion gemeldet und damit weniger als am 4. November 2020. Die Gesamtzahl der Infektionen seit Beginn der Pandemie liegt jetzt bei 287, abzüglich der 176 Genesenen und zwei Verstorbenen gibt es derzeit 109 aktive Infektionen. Sieben Erkrankte müssen derzeit stationär im Krankenhaus behandelt werden. Schwerin ist weiterhin Risikogebiet. Die 7-Tage-Inzidenz ist auf 45 Fälle pro 100.000 Einwohner gesunken.
Eine infizierte Person arbeitet in der Kita „Mosaik“. 28 Kinder sowie Erzieherinnen und Erzieher der Einrichtung werden deshalb am 12. November 2020 getestet. Kinder aus Gruppen, die keinen Kontakt mit der Erzieherin hatten, werden weiter in der Kita betreut.

Im Nachgang an die Spontandemonstration der Querdenker-Aktivisten am 10. November 2020 auf dem Bertha-Klingberg-Platz prüft die Stadt, rechtliche Mittel einzulegen. Oberbürgermeister Rico Badenschier: „Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schwerin zur Teilnahme an der Demonstration bekommt eine Minderheit einen großen medialen Raum. Das ist sehr bedauerlich. Zum Glück agiert die Mehrheit der Bevölkerung vernünftig. Dafür bin ich auch außerordentlich dankbar.“

Die Landeshauptstadt prüft derzeit, ob eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin Aussicht auf Erfolg hat. „Die Versammlungsfreiheit ist grundgesetzlich verbrieft und somit ein Grundpfeiler der Demokratie. Wir sind daher im steten Austausch mit Versammlungsleitern, um Demonstrationen jeglicher Art zu ermöglichen. Versammlungen müssen aber den geltenden Corona-Regeln entsprechen, um das Infektionsrisiko gering zu halten“, erklärt der Oberbürgermeister weiter. Deswegen wurden zwei andere Eilversammlungen, welche von Bürgern aus Mecklenburg-Vorpommern angemeldet wurden, unter Auflagen genehmigt.

Aus Sicht der Stadt ist es unverständlich, warum das Gericht festgestellt hat, dass die Beschwerdeführer zur Teilnahme an Demonstrationen in das Bundesland einreisen dürfen. Wir als Stadt haben Ihnen das zu keiner Zeit verboten, sondern lediglich deren Spontandemonstration untersagt. Im Nachgang ist es schwierig, rechtliche Mittel gegen eine aus Sicht der Stadt falsche Entscheidung einzulegen. Insofern gilt es, dem OVG deutlich zu machen, dass sich die gestrigen Ereignisse mit hoher Wahrscheinlichkeit in der näheren Zukunft wiederholen können. Damit lässt sich das städtische Bedürfnis begründen, kurzfristig die Haltung des OVG zu erfahren.
Quelle: schwerin.de
Redaktion Maik Thomaß
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