Erste Informationen zu Weihnachten und Silvester 2020 in MV - Bund und Länder verlängern Schutzmaßnahmen
"Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass die November-Schutzmaßnahmen Wirkung gezeigt haben. Sie haben dazu geführt, dass die Zahl der Neuinfektionen nicht mehr wie im Oktober von Woche zu Woche immer weiter ansteigt. Die Welle ist gebrochen. Aber die Zahlen sind nach wie vor hoch. Deshalb haben wir die Schutzmaßnahmen zunächst bis zum 20. Dezember verlängert", erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Sitzung.
"In Mecklenburg-Vorpommern haben die Schutzmaßnahmen dazu geführt, dass wir nicht zum Risikogebiet geworden sind. Aber wir liegen nur knapp unter dieser Grenze. Deshalb wird sich Mecklenburg-Vorpommern auch weiter an den Schutzmaßnahmen beteiligen", sagte die Ministerpräsidentin Schwesig.
Die bereits bestehenden Ausnahmen in Mecklenburg-Vorpommern, wie die Möglichkeit zur Öffnung des Kinder- und Jugendsports sollen weitergelten. "Auch die Außenanlagen der Zoos und Tierparks bleiben offen", kündigte Schwesig an. An den geplanten Verschärfungen für den Einzelhandel wolle sich Mecklenburg-Vorpommern nicht beteiligen.
Über die genaue Umsetzung der Beschlüsse berät der MV-Gipfel aus Landesregierung, Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden am Sonnabend. Änderungen der bisherigen Regeln treten zum 1. Dezember 2020 in Kraft.
Das sind die wichtigsten Beschlüsse von Bund und Ländern:
Kontaktbeschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, ihre Kontakte deutlich zu reduzieren. Im Dezember sollen die Kontaktbeschränkungen noch einmal verschärft werden. Private Zusammenkünfte sind nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dabei darf die Zahl von 5 Personen nicht überschritten werden. Beispielsweise darf also eine dreiköpfige Familie mit einem befreundeten Paar zusammenkommen.
Für Kinder unter 14 Jahren gibt es eine Ausnahme. Sie werden nicht mitgezählt. Wenn also eine Familie mit 2 Kindern unter 14 Jahren sich mit einer anderen Familie mit 3 Kindern unter 14 Jahren treffen will, ist das auch zulässig. Wir wollen nicht, dass Kinder aufgrund der Kontaktbeschränkungen allein zuhause bleiben müssen, erläuterte die Ministerpräsidentin die Ausnahmeregel für Kinder unter 14 Jahren.
Schulen und Kitas: Die Schulen und Kitas bleiben weiter geöffnet. Auch wird keine bundesweite Mund-Nasenschutzpflicht im Unterricht einführt. Für beides hatte sich Mecklenburg-Vorpommern in den Beratungen eingesetzt.
Der Bund und die Länder haben sich darauf verständigt, dass besondere Schutzmaßnahmen wie beispielsweise ein Mund-Nasenschutzpflicht ab Klasse 7 oder ein Wechsel aus Präsenzunterricht und digitalem Lernen erst ab eine Grenze von deutlich über 50 bzw. 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen einsetzen.
Schließungen: Weiter geschlossen bleiben Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks, Sportstudios, Saunen und Spielhallen. Die Gastronomie darf lediglich Abhol-und Lieferdienste anbieten. Hotels, Gasthöfe, Pensionen und andere touristische Betriebe dürfen auch weiterhin keine Urlaubsgäste aufnehmen.
Öffnungen: Länder, die deutlich unter der Schwelle zum Risikogebiet liegen und eine sinkende Zahl an Neuinfektionen aufweisen, können vorzeitig Lockerungen vornehmen. Umgekehrt können Hochrisikogebiete zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen.
Weihnachten: Die Schulferien beginnen in Mecklenburg-Vorpommern wie geplant am 19. Dezember 2020.
Außerdem ist bereits jetzt festgelegt worden, dass die Kontaktbeschränkungen vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 gelockert werden. In dieser Zeit sind Treffen innerhalb der Familie und innerhalb des Freundeskreises mit bis zu 10 Personen möglich, unabhängig von der Zahl der Haushalte. Kinder unter 14 Jahren werden auch hier nicht mitgezählt. "Damit können die meisten Familienfeiern so wie jedes Jahr stattfinden", betonte die Ministerpräsidentin. "Natürlich macht das Virus über Weihnachten keine Pause. Aber wir wissen, dass die Weihnachtstage wichtig für den sozialen Zusammenhalt sind. Deshalb gibt über die Weihnachtstage Sonderregeln".