Regelungen für Kita und Grundschule
➜ Anmeldeformular Kita
Grundschule: Die Präsenzpflicht für die Klassenstufen 1 - 6 bleibt aufgehoben. Das Betreuungsangebot der Schule kann bei nachgewiesener Notwendigkeit in Anspruch genommen werden. Der Nachweis ist per Selbsterklärung zu erbringen. Alle Schüler*innen müssen vor beginn des Unterrichts eine Gesundheitsbestätigung bei*m dem/der unterrichtenden Lehrer*in abgeben. Ohne diese Bestätigung gilt ein Betretungsverbot für die Schule, bis zur Vorlage des Dokuments.
Sportunterricht findet nicht statt. Im Unterricht und im Schulgebäude besteht für alle Anwesenden Maskenpflicht, das heißt für alle Schüler*innen und alle Lehrkräfte. Im Freien gilt die Pflicht des Tragens von Masken überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
➜ Selbsterklärung Grundschule
➜ Gesundheitsbestätigung Grundschule
Quelle: Landkreis Rostock