Sozialministerium stellt für Eltern Musterbescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld auf Homepage zur Verfügung

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Maik Thomaß
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Sozialministerium stellt für Eltern Musterbescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld auf Homepage zur Verfügung

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Sozialministerium stellt für Eltern Musterbescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld auf Homepage zur Verfügung

Schwerin - Der Anspruch von Eltern auf Kinderkrankentage ist in dieser Woche verdoppelt und ausgeweitet worden. Nach Zustimmung des Bundesrates am 18. Januar 2021 ist das entsprechende Gesetz nunmehr in Kraft getreten.
Gesetzlich versicherte Eltern können somit im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende 40 statt 20 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf bis zu 90 Tage.

Sozialministerin Stefanie Drese weist darauf hin, dass der Kinderkrankengeld-Anspruch auch dann besteht, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird, weil Kitas, Tagespflegen oder Schulen geschlossen sind oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

Drese: „Deshalb ist in diesen Fällen auch keine Krankschreibung durch einen Arzt notwendig. Im Bedarfsfall reicht für Arbeitgeber und Krankenkasse eine Bescheinigung von Kita, Tagespflege oder Schule.“

Das Sozialministerium stellt auf seiner Homepage unter http://www.sozial-mv.de für Eltern eine entsprechende Musterbescheinigung des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung. Sie gilt als Nachweis über die Nicht-Inanspruchnahme von Kita, Kindertagespflege oder Schule bei der Beantragung von Kinderkrankengeld.

„Sollten Krankenkassen oder Arbeitgeber einen Nachweis durch die Einrichtung verlangen, kann diese ausgefüllte und unterschriebene Musterbescheinigung verwendet werden“, betont Ministerin Drese.

Direktlink: Musterbescheinigung Kinderkrankengeld
Redaktion Maik Thomaß
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