Geflügelpest im Landkreis Rostock
➞ Übersichtskarte mit Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten im Landkreis Rostock
➞ Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock - Tierseuchenrechtliche Anordnung zur Aufstallung zum Schutz gegen die Geflügelpest
➞ Tierseuchen Benachrichtigung für die Kommunen des Landkreises Rostock
Sämtliche Geflügelhaltungen sind dem Veterinäramt des Landkreises Rostock unverzüglich anzuzeigen und bei der Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern anzumelden.
➞ Meldeformular Anzeige des Tierbestandes
➞ Anmeldung Tierseuchenkasse
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Rostock hat für die Gemeinde Behren-Lübchin, Amt Gnoien, ein Geflügelpest-Beobachtungsgebiet festgelegt. Grund ist ein nachweislicher Geflügelpestausbruch im benachbarten Landkreis Vorpommern-Rügen, Gemeinde Grammendorf.
Alle im Beobachtungsgebiet befindlichen Geflügelbestände sind dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Sämtliches Geflügel ist aufzustallen oder in gegen Wildvögel gesicherten und überdachten Anlagen zu halten. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten. Für Geflügelhalter gelten strenge Hygiene und Vermarktungsvorschriften.
Allgemeinverfügung Beobachtungsgebiet Behren-Lübchin
Quelle: Landkreis Rostock