Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) am Standort Kladrum (Kladrum V)

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) am Standort Kladrum (Kladrum V)

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Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) am Standort Kladrum (Kladrum V), Erneute Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 15.03.2021
Nr.B 18/21 | 15.03.2021 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die naturwind schwerin gmbh (Sitz Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) erhielt mit Datum vom 09.11.2020 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 23/20).



Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:



1.

Auf Antrag der



naturwind schwerin gmbh

Schelfstraße 35

19055 Schwerin



vom 12.08.2019 ergeht, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei WKA.



Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb von drei WKA des Typs Nordex N131 mit 164 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 3.3 MW an nachfolgend genannten Standorten:

19374 Zölkow, Gemarkung Hof Grabow mit den Standortkoordinaten[1]
Bezeichnung - Flur - Flurstück - Rechtswert - Hochwert
WKA 1 - 2 - 180 - 33289416 -5937422

19374 Zölkow, Gemarkung Zölkow mit den Standortkoordinaten[2]
Bezeichnung - Flur - Flurstück - Rechtswert - Hochwert
WKA 11 - 4 - 48 - 33288839 - 5938010
WKA 16 - 4 - 13 - 33289139 - 5937863

2.

Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb nach Nr. A 1 dieses Bescheides erlischt, wenn nicht bis zum 09.11.2023 mit dem bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage begonnen worden ist.



Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.



Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 16.03.2021 bis einschließlich 29.03.2021 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.



Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.



Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.



Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM



http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Press ... machungen/



Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.



Rechtsbehelfsbelehrung:



Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.



[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.

[2] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.
Redaktion Maik Thomaß
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