Aufhebung des Beobachtungsgebietes um den Hausgeflügelpestausbruch in Grammendorf
Aufgrund der derzeitigen Seuchenlage bleibt die Aufstallungspflicht für Geflügel für den gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen jedoch weiterhin bestehen. Geflügel darf demnach nur entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden. Die Geflügelhalter sind zudem verpflichtet die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags des Erregers der Geflügelpest einzuhalten. Das heißt, wer Geflügel hält hat sicherzustellen, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Geflügelhalter sind zudem weiterhin aufgefordert, sofern dies noch nicht erfolgt ist, ihre Geflügelhaltung beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Vorpommern-Rügen anzuzeigen. Informationen dazu erhalten die Geflügelhalter unter der Telefonnummer 03831 / 357 2453. Des Weiteren sind Geflügelhalter aufgefordert bei erhöhter Zahl an verendeten Tieren über einen Tierarzt eine Erkrankung an Geflügelpest ausschließen zu lassen.
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen