Geschäfte können vorerst weiterhin öffnen und Wechselunterricht an Schulen

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Maik Thomaß
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Geschäfte können vorerst weiterhin öffnen und Wechselunterricht an Schulen

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Geschäfte können vorerst weiterhin öffnen und Wechselunterricht an Schulen

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Auf Grund der aktuellen Einschätzung können die geltenden Öffnungsregeln der 42. Allgemeinverfügung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vorerst bestehen bleiben. „Jedoch werden wir täglich die Lage beobachten und einschätzen müssen, ob und wie lange wir bei den bisherigen Lockerungen bleiben können“, betont der 1. Stellvertretende Landrat Kai Seiferth.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) die Corona-Infektionslage im Landkreis analysiert. Sie wird derzeit nicht als diffus eingeschätzt.

Wie die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Cornelia Ruhnau, sagte, gibt es zurzeit einige kleine Ausbrüche besonders in Familien. „Zwar ist deshalb die Zahl der Infizierten in den zurückliegenden Tagen wieder gestiegen, aber die Infektionslage ist für uns noch übersichtlich. Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser sind nur vereinzelt betroffen. Es gelingt uns im Gesundheitsamt, die Ausbruchsgeschehen zurück zu verfolgen, so dass durch entsprechende Maßnahmen das Infektionsgeschehen kontrolliert werden kann“, erklärte sie. Die aktuelle Lage und deren weitere Entwicklung wird täglich bewertet, um umgehend reagieren zu können.

Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Redaktion Maik Thomaß
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