Ab 29.03.2021 Notfallbetreuung in Kitas

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Maik Thomaß
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Ab 29.03.2021 Notfallbetreuung in Kitas

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Ab 29.03.2021 Notfallbetreuung in Kitas

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Ab dem 29.03.2021 gilt in den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen im Landkreis Ludwigslust-Parchim die Notfallbetreuung. Darauf hat sich Landrat Stefan Sternberg mit den hauptamtlichen Bürgermeistern und Leitenden Verwaltungsbeamten verständigt.
Liegt die Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner zwei Werktage bei mehr als 150, gilt ab dem Folgetag die Notfallbetreuung. Das schreibt der Kita-Stufenplan der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vor. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bislang knapp unter diesem Wert, hat jedoch mit Verweis auf die aktuelle Lage und die zu erwartende weiter Verschlechterung der Situation eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Notbetreuung erlassen. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 7. April.

Grund für diese Entscheidung sind die hohen Fallzahlen im Landkreis. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt seit vergangenem Freitag über 100, derzeit bei 141,2, Tendenz weiter steigend. „Wie gehen davon aus, dass wir den Inzidenzwert von 150 spätestens am Sonnabend überschreiten. Mit dieser Entscheidung wollen wir einen Beitrag leisten, die stetig ansteigende Welle der Neuinfektionen so flach wie möglich zu halten“, sagt Landrat Sternberg.

Derzeit gilt im Landkreis die sogenannte Schutzphase, bei der die Eltern gebeten werden, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Der sogenannte Kita-Stufenplan sieht diese Regelung bei Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 oder höher vor, sobald ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt fünf Tage in Folge über diesem Inzidenzwert liegen.
Quelle: Landkreis Ludwigslust-Parchim
Redaktion Maik Thomaß
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