Derzeit keine Hygienebelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Onlinekurse werden ebenfalls nicht angeboten. Die Belehrungen sind in zahlreichen Branchen notwendig, um mit Lebensmitteln arbeiten zu dürfen. Die vorrübergehende Aussetzung der Belehrung, entspricht den derzeitig gültigen, coronabedingten Leitlinien für die Gesundheitsämter des fachaufsichtlich zuständigen Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern.
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, die betriebsinterne Hygienebelehrung durchzuführen und zu dokumentieren. Diese ist durch den/die Arbeitgeber*in und den/die Arbeitnehmer*in zu unterzeichnen. Der/die Arbeitnehmer*in benötigt eine Kopie der Dokumentation. Die Kopie ist den Unterlagen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin beizufügen.
Quelle: Landkreis Rostock