Neuregelung der Quarantäne- und Mitwirkungspflichten
Im Einzelnen bedeutet das:
Die Quarantänezeit ist von 10 auf 14 Tage verlängert. Eine sogenannte Freitestung ist nicht möglich.
Es gibt nur noch eine Kategorie von Kontaktpersonen. Sie werden jetzt enge Kontaktpersonen genannt. Die alte Unterscheidung in die Kategorien 1 und 2 mit unterschiedlich hohen Infektionsrisiken entfällt.
Die Infektionsrisiken sind, den RKI-Richtlinien folgend, wegen der nun dominierenden britischen Virusmutation höher. Die Übertragungssituationen sind neu definiert.
Infizierte stehen mindestens 14 Tage unter Quarantäne, müssen eine Liste mit ihren engen Kontakten erstellen, ihre engen Kontakte über die Infektion informieren und diesen mitteilen, dass die Kontakte 14 Tage unter Quarantäne stehen. Es ist ein (digitales) Fiebertagebuch zu führen, das Gesundheitsamt überwacht Infizierte.
Die Kontaktpersonen müssen 14 Tage in Quarantäne, sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen, dessen Ermittlungen unterstützen und sich bei Symptomen umgehend beim Hausarzt bzw. Bereitschaftsdienst melden. Es ist ein Symptomtagebuch zu führen.
Freitestungen sind weder für Infizierte noch Kontaktpersonen möglich.
Ausnahmen von der Quarantäne sind für genesene Infizierte und geimpfte Personen möglich. Es gilt sie Pflicht zur Selbstüberwachung der Körpertemperatur und von Corona-Symptomen.
Die Regeln für Infizierte in der Übersicht:
Sie sind unter Quarantäne gestellt. Wenn Sie keine Symptome entwickeln, endet die Quarantäne frühestens mit Ablauf des 14. Tages nach erstem Positivtest.
Wenn Sie Symptome entwickeln, endet die Quarantäne frühestens 48 Stunden nach Symptomfreiheit.
Bei schweren Verläufen mit Sauerstoffbedürftigkeit und Infizierten aus Altenpflege- und Pflegeeinrichtungen ist zusätzlich eine PCR-Untersuchung erforderlich.Das Gesundheitsamt legt das Quarantäneende fest.
Sie sind verpflichtet, das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock zu unterstützen. Sie müssen eine Kontaktliste erstellen und an das Gesundheitsamt senden.
Auf diese Liste gehören:
1. Personen, bei denen Sie sich in den 48 Stunden vor positivem Testergebnis bzw. Symptombeginn mit einem Abstand von weniger als 1,5 m für mehr als 10 Minuten aufgehalten haben, ohne dass Sie UND die Kontaktperson durchgängig korrekt Mund-Nasen-Schutz getragen haben.
2. Personen, mit denen Sie sich im direkten Gesprächskontakt (face-to-face-Kontakt, Abstand weniger als 1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) befunden haben.
3. Personen, mit deren Sekreten aus dem Atemtrakt Sie Kontakt hatten (beispielsweise durch Niesen oder Küssen) hatten, ohne dass Sie UND die Kontaktperson Mund-Nasen-Schutz getragen haben
4. Personen mit denen Sie sich mehr als 10 Minuten bei schlechter Belüftung in einem Raum aufgehalten haben, beispielsweise bei einer Autofahrt
5. Personen, die sich gemeinsam mit Ihnen unabhängig von der Dauer zum Sporttreiben oder gemeinsamen Singen/Feiern in einem Raum aufgehalten haben
Sie müssen Ihren Kontakten von der Liste Ihre Infektion mitteilen und ihnen sagen, dass die Kontakte deswegen für 14 Tage unter Quarantäne stehen.
Weitere Informationen im Merkblatt mit Kontaktliste
Regeln für Kontaktpersonen von der Liste in der Übersicht:
Sie sind unter Quarantäne gestellt. Diese Quarantäne endet mit Ablauf des 14. Tages nach Ihrem letzten Kontakt mit der infizierten Person, wenn Sie keine Symptome entwickeln.
Sie sind verpflichtet, das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock zu unterstützen. Enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen, im Rahmen der vom Gesundheitsamt durchgeführten Ermittlungen nach § 25 IfSG mitzuwirken und insbesondere Angaben zur Kontaktsituation zu machen.
Wenn Sie Symptome entwickeln, informieren Sie umgehend Ihren Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Es wird ein Abstrich veranlasst.
Weitere Informationen im Merkblatt Kontaktpersonen
Ausnahmen von der Quarantäne:
a) Kontaktpersonen, die innerhalb der letzten 6 Monate bereits eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und genesen sind
b) Kontaktpersonen, die in der Vergangenheit von einer durchgemachten PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und mit einer Impfstoffdosis gegen das Coronavirus geimpft sind
c) Kontaktpersonen, die bereits vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind (d.h. 2 Impfungen erhalten haben) – frühestens jedoch ab dem 15. Tag nach der 2. Impfung
Die Ausnahmen b) und c) gelten nicht für geimpfte Patient*innen in medizinischen Einrichtungen oder geimpfte Bewohner*innen in stationären Pflegeeinrichtungen.
Außerdem gilt die Pflicht zur Selbstüberwachung bis zum 14. Tag nach dem Kontakt zu einer infizierten Person. Körpertemperatur, Symptome prüfen. Treten coronatypische Symptome auf, besteht die Pflicht zur sofortigen Selbstisolation und zur Durchführung einer Testung. Ferner besteht für von der Isolation befreite Personen die Auflage, weiterhin alle Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten.
Die Maßnahmen sind notwendig, um die Infektionszahlen im Landkreis Rostock wieder zu senken, die Kontaktverfolgung zu gewährleisten und Infektionsketten wirksam zu unterbrechen.
Quelle: Landkreis Rostock