Kreis passt Allgemeinverfügung der verschärften Corona-Verordnung des Landes an

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Maik Thomaß
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Kreis passt Allgemeinverfügung der verschärften Corona-Verordnung des Landes an

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Kreis passt Allgemeinverfügung der verschärften Corona-Verordnung des Landes an

Landkreis Vorpommern-Greifswald - Regelung wurde am 20.04.2021 veröffentlicht und tritt nach Mitternacht in Kraft
Landkreis Vorpommern-Greifswald. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat auf die neue Corona-Landesverordnung reagiert und seine daran ausgerichtete Allgemeinverfügung angepasst sowie heute veröffentlicht. Damit tritt diese am Folgetag in Kraft, also nach Mitternacht.

Die kreisliche Allgemeinverfügung sieht in Anlehnung an die Landesverordnung vor, dass ab einem Inzidenzwert von 100 Kontakte zwischen Menschen so weit wie möglich reduziert werden. Es herrscht weiterhin eine Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr, die nur beim Vorhandensein triftiger Gründe wie Fahrt zur Arbeit, Arztbesuch usw. nicht greift.

Zusätzlich ist ab morgen im Kreis bei den Geschäften nur noch eine Notversorgung zulässig. Öffnen dürfen demnach nur noch Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Apotheken, Drogeriemärkte, Tierfutterhandlungen, Baumärkte und Gartenmärkte. Auch Optiker und Hörgeräteakustiker haben geöffnet.

Die Regelung des Einkaufs nach Terminvereinbarung bei anderen Einzelhändlern fällt weg. Friseure und Angebote im Heilmittelbereich haben offen – hier gilt die Schnelltest-Regelung. Auch die Außenbereiche von Zoos, Tierparks, Spielplätzen und ähnlichen Angeboten bleiben geöffnet.

An den Schulen wird mit Ausnahme der Abschlussklassen ausschließlich Distanzunterricht angeboten. Dementsprechend darf kein Vereinssport und auch kein Training absolviert werden, da dieser für Kinder und Jugendliche an den Schulbetrieb gekoppelt ist. In den Kindertagesstätten wird Notfallbetreuung praktiziert und es herrscht Besuchsverbot.

Zudem gibt es landesweite Einschränkungen für Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper, die also auch für den Landkreis gelten. Eigentümer einer Zweitwohnung oder Besitzer eines Dauercampingplatzes dürfen demnach nicht einreisen. Die Einzelheiten könnten unter https://corona.kreis-vg.de/PDF/20_04_20 ... 1618905422 auf der Homepage des Landkreises nachgelesen werden.

Quelle: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Redaktion Maik Thomaß
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