Errichtung und Betrieb einer Elektrolyse mit Methanisierung, Gaslager und BHKW (PtX Lübesse), Bekanntmachung des Vorhabens

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb einer Elektrolyse mit Methanisierung, Gaslager und BHKW (PtX Lübesse), Bekanntmachung des Vorhabens

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Errichtung und Betrieb einer Elektrolyse mit Methanisierung, Gaslager und BHKW (PtX Lübesse), Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 26. April 2021
Nr.B 24/21 | 26.04.2021 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Lübesse Energie GmbH (Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb einer Power to X-Anlage, Gemarkung Lübesse, Flur 2: Flurstück 37/65.



Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2022 in Betrieb genommen werden.



Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).



Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.



Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Konzept zur Verhinderung von Störfällen, Explosions- und Brandschutz, Naturschutz, sowie Schornsteinhöhenberechnung).



Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen erfolgt vom 4. Mai 2021 bis einschließlich 3. Juni 2021 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr



Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.



Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.



Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM



http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Press ... machungen/



Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 27. April 2021 bis einschließlich 28. Juni 2021 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:



StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de



unter dem Betreff: „Einwendung PtX Lübesse“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.



Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.



Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.



Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation erfolgen die Bekanntmachungen über die Bestimmung eines Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG sowie über dessen Durchführung gemäß § 12 Abs. 1 S. 5 9. BImSchV sowie dessen Gestaltung zu einem späteren Zeitpunkt im Amtlichen Anzeiger M-V sowie auf der Internetseite des StALU WM.



Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Redaktion Maik Thomaß
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