Bundes-Notbremse greift automatisch auch in Rostock
Im Zusammenhang mit den in Mecklenburg-Vorpommern geltenden landesweiten Regelungen ist ab Donnerstag vor dem Besuch der Außenbereiche des Rostocker Zoos eine aktuelle Bestätigung eines negativen Schnelltests vorzulegen. Die Testpflicht gilt auch für den Besuch von Baumärkten, die Einkaufen nur noch als Terminshopping anbieten dürfen. Abholungen bei gastronomischen To-Go-Angeboten sind nur bis 22 Uhr möglich.
Die jeweils für Rostock geltenden Corona-Regeln sind im Internet unter der Adresse http://www.rostock.de/pandemie zusammengefasst. Hinweise können auch über die HRO!-App und über BIWAPP empfangen werden.
Quelle: rathaus.rostock.de