Änderung einer Anlage zur Herstellung und Reparatur von Schiffskörpern oder –sektionen aus Metall der Neptun Werft GmbH & Co. KG in Rostock

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Maik Thomaß
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Änderung einer Anlage zur Herstellung und Reparatur von Schiffskörpern oder –sektionen aus Metall der Neptun Werft GmbH & Co. KG in Rostock

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Änderung einer Anlage zur Herstellung und Reparatur von Schiffskörpern oder –sektionen aus Metall der Neptun Werft GmbH & Co. KG in Rostock

Bekanntmachung einer Entscheidung nach § 15 Absatz 2a Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Nr.AA-Nr.: 18/2021 | 03.05.2021 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Die NEPTUN WERFT GmbH & Co. KG, Werftallee 13, 18119 Rostock, beabsichtigt die störfallrelevante Änderung ihrer Anlage zur Herstellung und Reparatur von Schiffskörpern am Standort Rostock-Warnemünde. Gemäß § 15 Absatz 2a BImSchG wurde die geplante Änderung dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angezeigt.

Gegenstand der störfallrelevanten Änderung ist die Einrichtung und der Betrieb eines Bündellagers für technische Gase (BE 20.1) mit einer Gesamtlagerkapazität von 5.396,14 kg im Eingangsbereich der Anlage als Ersatz für das Flaschenlager neben der Acetylenanlage (BE 20).

Die nach § 15 Absatz 2a BImSchG erfolgte Prüfung durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat ergeben, dass durch die störfallrelevante Änderung der Anlage der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten nicht unterschritten wird und auch keine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.

Eine Verpflichtung zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach §16 Abs. 1 bzw. § 16a BImSchG besteht somit nicht.
Redaktion Maik Thomaß
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