Einreise-Beschränkungen in den Landkreis können gelockert werden
Die Beschränkung der Einreise war in der Allgemeinverfügung am 15.04.2021 erlassen worden, weil seinerzeit die Sieben-Tage-Inzidenz von 150 bei einem diffusen Infektionsgeschehen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden war.
Weil nunmehr die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 150 unterschreitet, kann die Maßnahme der Einreisebeschränkungen außer Kraft treten. Gemäß der Corona-Landesverordnung tritt diese Lockerung am übernächsten Tag, also am 04.05.2021, in Kraft.
Jedoch bleibt es bei der Regelung der Corona-Landes-Verordnung, dass die Einreise in das Land Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich untersagt ist.
50. Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Bekanntmachung des teilweisen Außerkrafttretens der 47. Allgemeinverfügung vom 15.04.2021
Bekanntmachung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zum Außerkrafttreten von Maßnahmen nach § 28b IfSG
Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte