Tatverdächtiger nach Überfall auf Joggerin gefasst
Aufgrund der anschließenden Ermittlungsarbeit der Kripo verdichteten sich die Hinweise auf den Jugendlichen.
Der Verdächtige wurde am 19. November 2021 einem Haftrichter in Neubrandenburg vorgeführt. Der Richter hat wegen versuchten Totschlags einen Unterbringungsbefehl gemäß §71 Jugendgerichtsgesetz erlassen und die Unterbringung in einer Einrichtung zur Vermeidung einer Untersuchungshaft für jugendliche Straftäter veranlasst.
Insbesondere mit Blick auf den Jugendschutz für den minderjährigen Tatverdächtigen wird es keine weiteren Details geben.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/5077797